Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Kunden, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, § 1 KSchG, Art. 40a OR). Für Unternehmer, Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts finden die übrigen Bestimmungen dieser AGB ohne die nachfolgenden Verbraucherregelungen Anwendung.
Widerrufsrecht (Fernabsatz): Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Agentur mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail an info@jumbmedia.com) über den Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Agentur die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Agentur verliert (§ 356 Abs. 4 BGB, § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Diese Zustimmung und Kenntnisbestätigung erteilt der Verbraucher aktiv im Kundenportal bei der verbindlichen Auftragsannahme durch gesonderten Haken. Verlangt der Verbraucher, dass die Agentur bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, hat er im Falle eines Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 357a BGB, § 16 FAGG).
Ausfallpauschale bei Verbrauchern: Die in Ziffer 7 vereinbarte pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % gilt gegenüber Verbrauchern als pauschalierter Schadensersatz im Sinne des § 309 Nr. 5 BGB, § 1336 ABGB bzw. Art. 160 ff. OR. Dem Verbraucher bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Pauschale entsprechend. Die Klausel unterliegt zudem der richterlichen Mäßigung gemäß § 1336 Abs. 2 ABGB und Art. 163 Abs. 3 OR.
Verzug gegenüber Verbrauchern: Verbraucher geraten mit einer Zahlung erst in Verzug, wenn sie nach Fälligkeit eine gesonderte Mahnung erhalten haben oder in der Rechnung ausdrücklich auf die Folge des Verzugs bei Nichtzahlung binnen 30 Tagen hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Regelungen zu Mahngebühren, Inkasso- und gerichtlichen Verfahren in Ziffer 7 gelten gegenüber Verbrauchern nur nach ordnungsgemäßem Eintritt des Verzugs.
Automatischer Projektabschluss (Ziffer 4) bei Verbrauchern: Vor Eintritt der Fiktion einer Abnahme nach 14 Kalendertagen Nichtreaktion wird der Verbraucher gesondert per E-Mail auf die Bedeutung seines Verhaltens und den drohenden automatischen Projektabschluss hingewiesen und erhält eine angemessene Nachfrist von mindestens weiteren 7 Kalendertagen (§ 308 Nr. 5 BGB).
Anwendbares Verbraucherrecht: Unabhängig von der in Ziffer 15 vereinbarten Rechtswahl (VAE-Recht) bleibt Verbrauchern der Schutz derjenigen Vorschriften gewährt, von denen nach dem Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Rom I-VO für DE/AT, Art. 120 IPRG für die Schweiz). Insbesondere gelten für deutsche Verbraucher die §§ 305 ff., 312 ff., 355 ff. BGB, für österreichische Verbraucher das KSchG und das FAGG sowie für Schweizer Verbraucher Art. 40a ff. OR und das UWG.
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform): Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Agentur ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG bzw. AStG teilzunehmen.
Einbeziehung der AGB gegenüber Verbrauchern: Diese AGB werden Verbrauchern vor Abgabe ihrer Vertragserklärung im Kundenportal ausdrücklich zur Kenntnis gebracht und in zumutbarer Weise – auch unter Berücksichtigung einer erkennbaren körperlichen Behinderung – zur Verfügung gestellt (§ 305 Abs. 2 BGB). Der Verbraucher bestätigt die Kenntnisnahme und das Einverständnis aktiv durch Setzen eines Hakens im Portal.