Die Agentur gewährt eine 100 % Zufriedenheitsgarantie ausschließlich auf Web- und Shopdesign-Leistungen. Die Garantie umfasst kostenfreie Designanpassungen während der Entwurfsphase sowie innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Seite. Ausgeschlossen sind Leistungen außerhalb des Web- und Shopdesigns (insbesondere SEO, Social-Media-, Performance- und Content-Leistungen), funktionale Erweiterungen wie Plugins, API-Anbindungen oder Individualprogrammierungen, Änderungswünsche nach Ablauf der 14-Tage-Frist sowie Kunden mit Sitz außerhalb der EU, Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz.
Mit Eingang der ersten Zahlung gilt der Auftrag als verbindlich bestätigt und die Bedingungen dieser Zufriedenheitsgarantie als akzeptiert. Die Garantie gilt für Auftragsvolumen bis 7.500 € netto. Übersteigt das Volumen diesen Betrag und entspricht das finale Ergebnis trotz angemessener Änderungsrunden nicht den vereinbarten Vorstellungen, kann der Kunde eine Rückerstattung von bis zu 25 % des Gesamtbetrags verlangen. Wurde lediglich eine Anzahlung in Höhe von 50 % geleistet, wird eine zusätzliche Rechnung über 25 % gestellt, um die investierte Arbeitszeit zu decken; im Gegenzug erhält der Kunde vollständigen Zugriff auf das Websystem und alle bis dahin erbrachten Leistungen.
Für Aufträge bis 5.000 € netto kann eine erweiterte 100 % Zufriedenheitsgarantie gelten, sofern diese im Angebot ausgewiesen ist. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen auf Stundenbasis zu einem Stundensatz von 125 € netto; maßgeblich ist die von der Agentur dokumentierte tatsächliche Arbeitszeit. Liegt der bis zur Beendigung erbrachte Aufwand unter 50 % des kalkulierten Gesamtpreises, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Überschreitet der Aufwand 50 %, erlischt die Garantie vollständig und unwiderruflich; es wird eine Abschlussrechnung über weitere 25 % gestellt, nach deren Zahlung der Kunde vollständigen Zugriff auf alle Designs, Dateien und Zwischenergebnisse erhält.
Voraussetzung der Garantie ist eine aktive, klare und widerspruchsfreie Mitwirkung des Kunden. Anforderungen, Inhalte und Feedback sind nachvollziehbar, konkret und fristgerecht bereitzustellen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückforderung allein aufgrund subjektiver Geschmacksurteile, persönlicher Einschätzungen oder ästhetischer Präferenzen ist ausgeschlossen, soweit sich die Leistungen im Rahmen branchenüblicher Agenturarbeit bewegen. Ein Werk gilt insbesondere dann nicht als mangelhaft, wenn vereinbarte Inhalte umgesetzt wurden, mindestens ein Entwurf und eine Nachbesserung erfolgt oder angeboten wurden, der Kunde weitere Nachbesserung verweigert oder Änderungswünsche nachträglich erheblich erweitert. Die fehlende Übereinstimmung mit Referenz-, Wettbewerbs- oder Beispielseiten stellt keinen Sachmangel dar.
Die Zufriedenheitsgarantie ist eine kulanzbasierte Sonderregelung, kein Widerrufs- oder Rücktrittsanspruch im rechtlichen Sinne. Sie endet, sobald die 50 %-Aufwandsgrenze überschritten ist oder der Kunde Nachbesserungen oder Mitwirkung verweigert.