Rechtliche Angaben

AGB klar
für Projekte
faire Verträge
ohne Risiko

Die vertraglichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit klar und verständlich, inklusive Provisionsmodell, WhatsApp-Automationen, Werbe-Einwilligung für Meta, Google, LinkedIn & TikTok Ads, Kundenportal und Referenznutzung.

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und unternehmerischer Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Vertragsanbahnungen und Verträge über Leistungen der JumbMedia-Unternehmensgruppe gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen. Gibt eine Person einen Auftrag ab, bestätigt sie, im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Vertretung des benannten Unternehmens berechtigt zu sein. Bestehen hieran erkennbare Zweifel, dürfen wir geeignete Nachweise anfordern und den Beginn der Leistung bis zur Klärung aussetzen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die konkret vertragschließende JumbMedia-Gesellschaft ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die bloße Entgegennahme einer Bestellung, Leistung oder Zahlung stellt keine Zustimmung zu Einkaufsbedingungen des Kunden dar.

Diese AGB erfassen insbesondere Strategie, Beratung, Branding, Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Softwareentwicklung, Portale, Automatisierungen, künstliche Intelligenz, SEO, GEO, Social Media, Foto und Video, Media Buying, Performance Marketing, Leadgenerierung sowie erfolgsabhängige Vergütungsmodelle. Besondere Bedingungen im individuellen Angebot gehen diesen AGB vor.

2. Vertragspartei und JumbMedia-Unternehmensgruppe

Zur JumbMedia-Unternehmensgruppe gehören die JUMBMEDIA DESIGN STUDIO - FZCO und die JUMBMEDIA GROWTH STUDIO - FZCO, jeweils Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Beide Gesellschaften werden durch Clemens Fritsch als Managing Director vertreten.

Sofern eine in Deutschland registrierte JumbMedia-Gesellschaft den Auftrag übernimmt, wird sie im Einzelvertrag mit vollständigem Firmennamen, Rechtsform, ladungsfähiger Anschrift, Vertretung sowie, soweit einschlägig, Registerangaben ausgewiesen. Eine deutsche Kontakt- oder Projektadresse allein begründet keine deutsche Vertragspartei. Maßgeblich ist ausschließlich die eindeutige Bezeichnung im angenommenen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung.

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich diejenige Gesellschaft, die im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der ersten vertragsbezogenen Rechnung ausdrücklich als Auftragnehmerin bezeichnet ist. Die andere Gesellschaft wird nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe Mitverpflichtete, Gesamtschuldnerin oder Garantin. Ein Wechsel der leistenden Gesellschaft bedarf der vorherigen Mitteilung und, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Kunden betroffen sind, seiner Zustimmung.

Die Bezeichnung „JumbMedia“, „wir“, „uns“ oder „Agentur“ meint innerhalb dieser AGB stets die im Einzelvertrag benannte Gesellschaft. Leistungen dürfen innerhalb der Unternehmensgruppe arbeitsteilig erbracht werden. Die benannte Vertragsgesellschaft bleibt dabei für die vertragsgemäße Koordination und Leistungserbringung verantwortlich.

JumbMedia Design Studio, Grevener Str. 57, 48149 Münster, Deutschland, und JumbMedia ADS Studio, Urb. Aloha Royal, Calle Auriga, Nueva Andalucía, 29660 Marbella, Spanien, sind Kontakt- und Projektadressen. Sie sind ohne ausdrückliche Benennung einer dort eingetragenen Rechtsperson im Einzelvertrag keine eigenständigen Vertragsparteien. Damit bleibt für den Kunden jederzeit erkennbar, welche Gesellschaft Leistung und Rechnung verantwortet.

Wichtig für jedes Angebot: Die vollständige Vertragsgesellschaft wird sichtbar im Angebotskopf und auf der Rechnung genannt. Firmengruppe und Marke ersetzen diese eindeutige Zuordnung nicht.

3. Vertragsunterlagen und Rangfolge

Der Vertragsinhalt ergibt sich in absteigender Rangfolge aus der individuellen Auftragsbestätigung, dem angenommenen Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Preisblatt, ausdrücklich einbezogenen Projektanlagen, einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diesen AGB und ergänzend den gesetzlichen Vorschriften. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

Präsentationen, Vorgespräche, Referenzen, Prognosen, Mockups und unverbindliche Kostenschätzungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Angebot sie ausdrücklich als geschuldet bezeichnet. Angaben zu Reichweite, Umsatz, Leads, Rankings, Veröffentlichungszeitpunkten oder Einsparungen sind Prognosen und keine garantierten Ergebnisse, sofern keine konkrete Garantie schriftlich vereinbart wurde.

Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung werden im Sinne des gemeinsam dokumentierten Projektziels ausgelegt. Beide Parteien verpflichten sich, erkennbare Widersprüche frühzeitig anzusprechen und eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu suchen.

4. Angebot, Vertragsschluss und berechtigte Personen

Angebote sind für die darin bezeichnete Annahmefrist verbindlich. Fehlt eine Frist, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden. Danach darf JumbMedia die Annahme bestätigen, ablehnen oder aktualisierte Konditionen anbieten.

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, eindeutige Annahme per E-Mail, aktive Bestätigung im Kundenportal, Zahlung einer ausdrücklich als Annahme bezeichneten Rechnung oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung zustande. Eine bloße Wissensbestätigung wie „gesehen“ oder „verstanden“ und eine unverbindliche Terminbuchung gelten für sich allein nicht als Annahme eines zahlungspflichtigen Auftrags.

Vor einer digitalen Annahme werden Vertragsgesellschaft, Kernleistung, Vergütung, Laufzeit und ein Hinweis auf diese AGB angezeigt oder als dauerhaft speicherbares Dokument bereitgestellt. Portalbestätigungen werden mit Person, Zeitpunkt und der bestätigten Dokumentversion protokolliert. Das Protokoll dient dem Nachweis der Erklärung, ersetzt aber keine besonders vereinbarte qualifizierte elektronische Signatur.

Der Kunde benennt berechtigte Ansprechpartner. Erklärungen dieser Personen darf JumbMedia als verbindlich behandeln, solange keine Einschränkung mitgeteilt wurde. Erkennbar außergewöhnliche Entscheidungen, insbesondere erhebliche Budgeterhöhungen, Vertragsverlängerungen oder ein vollständiger Strategiewechsel, werden nochmals ausdrücklich bestätigt.

5. Leistungspflichten und Qualitätsstandard

JumbMedia erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig, nach dem im Vertrag beschriebenen Qualitätsstandard und unter Berücksichtigung des dokumentierten Projektziels. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit beziehungsweise bei ausdrücklich als Werk vereinbarten Leistungen das beschriebene Arbeitsergebnis.

Wir planen Ressourcen, koordinieren das eingesetzte Team, informieren über wesentliche Hindernisse und dokumentieren zentrale Entscheidungen. Subunternehmer, spezialisierte freie Mitarbeitende und verbundene Unternehmen dürfen eingesetzt werden, sofern Auswahl, Anleitung und Kontrolle angemessen erfolgen und Vertraulichkeit sowie Datenschutz gewahrt bleiben.

Bei agilen Projekten werden Prioritäten in Arbeitsabschnitten festgelegt. Schätzungen sind keine Festzusagen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Umfang bezeichnet sind. JumbMedia weist rechtzeitig darauf hin, wenn Budget, Zeit oder Umfang voraussichtlich nicht gemeinsam eingehalten werden können, und schlägt nachvollziehbare Optionen vor.

Barrierefreiheit, besondere Branchenregulierung, Zertifizierungen, Rechtsprüfung, Steuerberatung, Penetrationstests oder eine bestimmte technische Norm sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind. JumbMedia weist auf erkennbare Risiken hin, erbringt jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung.

6. Marketingstrategie, Beratung und laufende Betreuung

Strategische und laufende Marketingleistungen können Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalysen, Positionierung, Angebotsentwicklung, Kommunikationskonzepte, Kampagnenplanung, Kanalstrategie, Budgetplanung, Reporting und Optimierung umfassen. Verbindlich geschuldet sind ausschließlich die im Angebot genannten Arbeitspakete, Termine, Kanäle und Berichte.

JumbMedia entwickelt Empfehlungen auf Grundlage der verfügbaren Informationen, vereinbarten Ziele und fachlichen Erfahrung. Der Kunde stellt zutreffende Angaben zu Produkten, Preisen, Margen, Kapazitäten, Zielgruppen, bisherigen Ergebnissen und rechtlichen Einschränkungen bereit. Ändern sich diese Grundlagen, können Strategie, Zeitplan und Prognosen angepasst werden.

Bei laufender Betreuung bestimmt das Angebot insbesondere Besprechungsrhythmus, Berichtstiefe, betreute Märkte, enthaltene Kampagnen und verfügbare Kapazitäten. Nicht verbrauchte Stunden oder Leistungen werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Strategische Empfehlungen werden dokumentiert; unternehmerische Entscheidungen zu Sortiment, Preis, Vertrieb und internen Kapazitäten verbleiben beim Kunden.

Marketingmaßnahmen können Nachfrage unterstützen, garantieren jedoch ohne ausdrückliche Einzelvereinbarung keinen bestimmten Umsatz, Gewinn, Marktanteil oder Unternehmenswert. JumbMedia reagiert auf erkennbare Abweichungen, erläutert wesentliche Annahmen und schlägt angemessene Anpassungen vor.

7. Branding, Corporate Design und Kommunikationsmittel

Branding-Leistungen können Markenstrategie, Namens- und Claim-Entwicklung, visuelle Identität, Logo, Farb- und Typografiesysteme, Gestaltungsraster, Designvorlagen, Präsentationen sowie Markenrichtlinien umfassen. Umfang, Anzahl der Entwurfsrichtungen, Korrekturrunden, Formate und zu liefernde Dateien ergeben sich aus dem Angebot.

Gestalterische Entscheidungen beruhen auf dem vereinbarten Briefing und beinhalten einen fachlichen Beurteilungsspielraum. Subjektive Geschmacksänderungen außerhalb des Briefings, zusätzliche Varianten oder eine vollständige Neuausrichtung nach Freigabe können als Zusatzleistung angeboten werden. Berechtigte Abweichungen vom vereinbarten Briefing werden nachgebessert.

Eine rechtliche Marken-, Namens-, Kennzeichen- oder Designrecherche ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Vor einer Registrierung oder internationalen Nutzung sollte der Kunde die Verfügbarkeit und Schutzfähigkeit durch qualifizierte Rechtsberatung prüfen lassen. JumbMedia weist auf offensichtlich erkennbare Konflikte hin, übernimmt jedoch ohne gesonderten Auftrag keine rechtliche Freigabe.

Finale Produktions- und Exportdateien werden in den vereinbarten Formaten bereitgestellt. Offene Arbeitsdateien, Schriften, Stockelemente und Drittanbieter-Assets unterliegen den Regelungen zu Nutzungsrechten und Lizenzen.

8. Webdesign, Landingpages und Webentwicklung

Bei Websites und Landingpages legt das Angebot Seitenzahl, Seitentypen, Sprachen, Funktionen, Formulare, Schnittstellen, Inhalte, Designumfang, technische Grundlage, unterstützte Geräte und Browser sowie Hosting- und Wartungsleistungen fest. Nicht ausdrücklich aufgeführte Funktionen, Übersetzungen, Datenmigrationen oder Drittanbieteranbindungen sind nicht automatisch enthalten.

Der Projektablauf kann Konzeption, Seitenstruktur, Wireframes, Gestaltung, Entwicklung, Inhaltseinpflege, technische Prüfung, Kundenfreigabe und Veröffentlichung umfassen. Der Kunde liefert Inhalte, Pflichtangaben, Einwilligungstexte, Produktdaten und Zugänge rechtzeitig oder beauftragt deren Erstellung gesondert. Platzhalter dienen nur der Abstimmung und dürfen nicht ungeprüft veröffentlicht werden.

JumbMedia prüft die vereinbarte Darstellung auf üblichen aktuellen Bildschirmgrößen und Browsern. Eine pixelidentische Darstellung auf allen Geräten, älteren Browserständen oder nach späteren Änderungen durch Dritte ist technisch nicht geschuldet. Barrierefreiheit, besondere Ladezeitwerte, Mehrsprachigkeit, Shop-Funktionen, Schnittstellentests und rechtliche Prüfung müssen ausdrücklich vereinbart sein.

Vor der Veröffentlichung erhält der Kunde Gelegenheit zur Prüfung. Nach Freigabe ausgeführte Änderungen, neue Inhalte, externe Updates oder Eingriffe des Kunden können zusätzlichen Aufwand verursachen. Domains, Hosting, E-Mail, Consent-Dienste, Plugins und Lizenzen bleiben Leistungen der jeweiligen Anbieter, soweit JumbMedia sie nicht ausdrücklich als eigene Leistung übernimmt.

Die Übergabe umfasst die vereinbarten Zugänge und Dateien. Wartung, Sicherheitsupdates, Datensicherungen, Monitoring, Inhaltspflege und Störungsbereitschaft sind eigenständige laufende Leistungen und nicht allein deshalb enthalten, weil JumbMedia die Website erstellt hat.

9. Social-Media-Management und Community-Betreuung

Social-Media-Leistungen können Redaktionsplanung, Themenentwicklung, Text, Gestaltung, Kurzvideo, Veröffentlichung, Moderation, Community-Management, Reporting und organische Wachstumsmaßnahmen umfassen. Das Angebot bestimmt Plattformen, Profile, Mengen, Formate, Veröffentlichungsrhythmus, Korrekturen und Reaktionszeiten.

Inhalte werden auf Grundlage des Briefings und der bereitgestellten Informationen erstellt. Der Kunde prüft insbesondere Preise, Leistungsversprechen, Produktangaben, Gewinnspiele, Pflichtkennzeichnungen und branchenspezifische Aussagen. Eine erteilte Freigabe gilt für die konkret vorgelegte Fassung; spätere inhaltliche Änderungen des Kunden liegen in dessen Verantwortung.

Community-Management umfasst nur die vereinbarten Zeiten, Sprachen und Fallgruppen. Rechtlich sensible Beschwerden, Drohungen, Krisen, behördliche Anfragen, medizinische oder rechtliche Auskünfte und verbindliche Kulanzzusagen werden an den Kunden eskaliert, sofern keine ausdrücklich freigegebenen Antwortregeln bestehen.

Reichweite, Follower, Interaktionen und organische Sichtbarkeit hängen von Plattformalgorithmen, Nutzerverhalten, Themenlage und Kontostatus ab. JumbMedia schuldet die vereinbarte redaktionelle und operative Leistung, nicht bestimmte Reichweitenwerte. Plattformausfälle, Sperrungen oder Funktionsänderungen werden nach Kenntnis mit angemessenen Alternativen adressiert.

10. Bezahlte Werbung, Media Buying und Leadgenerierung

Paid-Media-Leistungen können Kontoprüfung, Tracking-Konzept, Kampagnenstruktur, Zielgruppen, Keywords, Gebote, Budgets, Anzeigen, Tests, laufende Optimierung und Berichte für Google, Meta, LinkedIn, TikTok oder andere vereinbarte Plattformen umfassen. Kanäle, Länder, Werbekonten, Optimierungsfrequenz und Freigabegrenzen ergeben sich aus dem Angebot.

Werbebudget ist grundsätzlich eine Fremdkostenzahlung an die jeweilige Plattform und nicht Teil des Agenturhonorars, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Der Kunde sorgt für ausreichende Zahlungsmittel und Kontolimits. JumbMedia verändert Budgets nur innerhalb dokumentierter Grenzen; erhebliche Erhöhungen, neue Märkte oder neue Kampagnenziele erfordern eine Freigabe.

Der Kunde stellt die rechtliche Zulässigkeit des beworbenen Angebots, notwendige Genehmigungen, Lieferfähigkeit und die Bearbeitung eingehender Anfragen sicher. JumbMedia verantwortet die sorgfältige Umsetzung der übernommenen Kampagneneinstellungen und weist auf erkennbare Richtlinien- oder Leistungsrisiken hin.

Kosten pro Klick, Lead, Kauf oder Termin sowie Conversion-Raten und ROAS sind von Auktion, Wettbewerb, Angebot, Website, Vertrieb, Datenqualität und Marktentwicklung abhängig. Ohne ausdrückliche Garantie schuldet JumbMedia keine Mindestzahl und keinen Höchstpreis, sondern fachgerechte Steuerung, Prüfung und nachvollziehbare Optimierung.

11. SEO, GEO, Content und Sichtbarkeit in Suchsystemen

SEO- und GEO-Leistungen können technische Analysen, Informationsarchitektur, Keyword- und Themenrecherche, Onpage-Optimierung, strukturierte Daten, interne Verlinkung, Content-Erstellung, lokale Signale, Sitemap- und Indexierungsunterstützung sowie Aufbereitung für KI-gestützte Such- und Antwortsysteme umfassen.

Das Angebot legt Zielmärkte, Sprachen, Seiten, Veröffentlichungsumfang, Prüfintervalle und Berichte fest. Der Kunde stellt fachlich richtige Informationen und Freigaben bereit. Inhalte werden für Menschen und Suchsysteme erstellt; unzulässige Täuschung, verdeckter Linkkauf oder garantierte Platzierungen sind nicht geschuldet.

Suchmaschinen und KI-Anbieter entscheiden selbst über Crawling, Indexierung, Ranking, Darstellung, Quellenwahl und Aktualisierungszeitpunkt. JumbMedia kann URLs und Sitemaps fachgerecht bereitstellen und erkennbare technische Hindernisse bearbeiten, aber weder vollständige Indexierung noch eine bestimmte Platzierung oder Nennung dauerhaft garantieren.

Inhalte und Empfehlungen werden regelmäßig nach dem vereinbarten Umfang geprüft. Algorithmusänderungen, neue Wettbewerber, technische Eingriffe, Website-Relaunches oder Qualitätsrichtlinien können Anpassungen erfordern. Wesentliche zusätzliche Arbeiten werden vor Ausführung erläutert und freigegeben.

12. Individuelle Softwareentwicklung, Portale und Schnittstellen

Der Funktionsumfang individueller Software ergibt sich aus Leistungsbeschreibung, Nutzerrollen, Abläufen, Datenmodellen, Schnittstellen, Zielumgebung und vereinbarten Abnahmekriterien. Skizzen, Prototypen und Backlogs dienen der Konkretisierung; verbindlich sind nur ausdrücklich freigegebene Anforderungen.

Bei agiler Entwicklung werden Arbeitspakete priorisiert, umgesetzt, geprüft und fortlaufend abgestimmt. Aufwandsschätzungen beruhen auf dem jeweils bekannten Stand und sind keine Festpreise, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Neue Anforderungen, technische Erkenntnisse oder Änderungen externer Schnittstellen werden transparent bewertet.

JumbMedia führt die vereinbarten funktionalen Prüfungen durch. Der Kunde prüft fachliche Abläufe, Rollen, Berechnungen, Datenmigrationen und geschäftskritische Sonderfälle in einer geeigneten Testumgebung. Produktivsetzung erfolgt nach Freigabe oder nach dem vereinbarten Einführungsplan; bekannte wesentliche Fehler werden dokumentiert und priorisiert behoben.

Drittanbieterbibliotheken, Betriebssysteme, Browser, APIs und Plattformen können sich ändern oder eingestellt werden. Anpassungen nach Abnahme sind Wartungs- oder Zusatzleistungen, soweit JumbMedia die Ursache nicht zu vertreten hat. Quellcode, Dokumentation, Hosting, Betrieb und Support werden nach dem ausdrücklich vereinbarten Modell übergeben oder fortgeführt.

13. Automatisierungen, KI-Systeme, CRM und Datenflüsse

Automatisierungen können Formulare, CRM-Prozesse, Benachrichtigungen, Datenübertragungen, Berichte, KI-Auswertungen, Agenten und Aktionen in verbundenen Systemen umfassen. Eingaben, Auslöser, Regeln, Zielsysteme, Berechtigungen, Fehlerwege und Protokollierung werden im Angebot oder in einer Prozessbeschreibung festgelegt.

Der Kunde entscheidet, welche Vorgänge nur analysiert, zur Freigabe vorbereitet oder innerhalb festgelegter Grenzen automatisch ausgeführt werden dürfen. Für finanzielle, rechtliche, personenbezogene oder schwer rückgängig zu machende Aktionen werden angemessene Freigaben, Grenzwerte, Protokolle und Notfallabschaltungen vorgesehen.

KI-Ausgaben sind probabilistisch und können unvollständig, unzutreffend oder ungeeignet sein. JumbMedia konfiguriert die vereinbarten Prüf- und Schutzmechanismen; der Kunde sorgt für notwendige fachliche Aufsicht. Eine vollständig fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Verarbeitung ist ohne ausdrücklich vereinbarte Garantie nicht geschuldet.

Änderungen an APIs, Datenformaten, Zugriffsrechten, Tarifen und Limits verbundener Anbieter können Abläufe beeinträchtigen. JumbMedia überwacht und wartet nur im vereinbarten Umfang, meldet erkannte kritische Störungen und stimmt erforderliche Anpassungen sowie mögliche Fremdkosten transparent ab.

14. Content, Copywriting, Foto-, Video- und Creative-Produktion

Produktionsleistungen können Konzeption, Skript, Copywriting, Storyboard, Gestaltung, Aufnahme, Schnitt, Animation, Ton, Untertitel, Formatanpassungen und Auslieferung umfassen. Das Angebot bestimmt Produktionstage, Motive, Personen, Orte, Varianten, Längen, Seitenverhältnisse, Korrekturrunden und finale Dateiformate.

Der Kunde prüft und genehmigt Briefing, Tatsachenbehauptungen, Produktmerkmale, Preise, Angebote und gegebenenfalls Skripte vor Veröffentlichung. JumbMedia verantwortet die handwerkliche Umsetzung und die von ihr selbst erstellten Inhalte; rechtlich oder fachlich besonders sensible Aussagen bedürfen einer gesonderten Prüfung.

Zusätzliche Drehtage, Wetterverschiebungen, Location-, Reise-, Darsteller-, Musik-, Studio-, Versand- und Produktionskosten werden nur nach Angebot oder Freigabe berechnet. Fällt eine Produktion aus Gründen aus, die keine Partei zu vertreten hat, stimmen die Parteien Ersatztermin und unvermeidbare Fremdkosten nachvollziehbar ab.

Rohmaterial, offene Projektdateien, alternative Schnitte und zeitlich oder räumlich erweiterte Nutzungsrechte sind nur enthalten, wenn dies vereinbart ist. Gesetzliche Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Musikrechte sowie vereinbarte Plattform- und Gebietsbeschränkungen bleiben maßgeblich.

15. Projektablauf, Termine und Verzögerungen

Projektpläne und Termine beruhen auf den bei Vertragsschluss bekannten Anforderungen und der rechtzeitigen Mitwirkung beider Parteien. Verbindliche Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Alle übrigen Angaben sind realistische Planwerte.

Verzögert sich das Projekt durch fehlende Inhalte, Zugänge, Entscheidungen oder Freigaben des Kunden, verschieben sich betroffene Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Zeit zur erneuten Einplanung. JumbMedia informiert über wesentliche Auswirkungen und bemüht sich um eine möglichst zeitnahe Fortsetzung.

Bei absehbaren Verzögerungen auf unserer Seite informieren wir den Kunden unverzüglich, nennen Ursache und voraussichtliche Dauer und legen einen angemessenen Wiederanlaufplan vor. Bei einer erheblichen, von JumbMedia zu vertretenden Überschreitung kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf die gesetzlichen Rechte hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils ausüben.

16. Mitwirkung, Zugänge und Freigaben

Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Markenrichtlinien, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig bereit. Er prüft die von ihm gelieferten Materialien auf Richtigkeit, Rechte Dritter und rechtliche Zulässigkeit.

Kontozugänge sollen nach Möglichkeit über offizielle Rollen- und Berechtigungssysteme erteilt werden. Passwörter sind nicht ungeschützt zu versenden. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Werbe-, Analyse-, Shop-, Domain- und Plattformkonten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Fehlt eine Mitwirkung, erinnern wir den Kunden in Textform, beschreiben die benötigte Handlung und setzen eine angemessene Frist. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, dürfen wir den betroffenen Leistungsteil pausieren. Nachweisbar erbrachte Leistungen, verbindlich reservierte Kapazitäten und nicht stornierbare Fremdkosten können abgerechnet werden. Eine pauschale Zahlung allein aufgrund des Schweigens wird nicht erhoben.

Mehraufwand wird nur berechnet, wenn er für den Kunden erkennbar außerhalb des vereinbarten Umfangs liegt und vor seiner Ausführung mit Aufwand oder Preis angekündigt wurde. In dringenden Fällen darf JumbMedia notwendige Schutzmaßnahmen treffen, um unmittelbare Schäden an Konten, Daten oder Kampagnen zu verhindern.

17. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Der Kunde kann Änderungen des vereinbarten Umfangs anfragen. JumbMedia prüft Auswirkungen auf Preis, Termine, technische Machbarkeit und andere Projektteile. Zusatzkosten entstehen erst nach einer transparenten Freigabe in Textform.

Kleine Präzisierungen innerhalb des vereinbarten Ziels sind im vereinbarten Korrekturumfang enthalten. Neue Funktionen, zusätzliche Seiten, neue Formate, andere Zielgruppen, nachträglich ausgetauschte Inhalte oder grundlegende Richtungswechsel können Zusatzleistungen sein.

Können sich die Parteien über eine Änderung nicht einigen, bleibt der ursprüngliche Umfang bestehen. Ist dieser aufgrund der gewünschten Änderung nicht mehr sinnvoll ausführbar, stimmen sich beide Seiten über eine geordnete Teilbeendigung und die Vergütung bereits erbrachter Leistungen ab.

18. Prüfung, Freigabe, Abnahme und Nachbesserung

Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, stellt JumbMedia den vereinbarten Stand zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft innerhalb der im Projekt vereinbarten Frist, regelmäßig innerhalb von zehn Werktagen, und erklärt die Abnahme oder beschreibt konkrete wesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung.

Schweigen führt nicht ohne Vorwarnung zur Abnahme. Reagiert der Kunde nicht, erhält er eine gesonderte Erinnerung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen und einem klaren Hinweis auf die Bedeutung einer ausbleibenden Rückmeldung. Erst danach kann ein im Wesentlichen vertragsgemäßer Leistungsteil als abgenommen gelten, sofern kein wesentlicher Mangel bekannt ist.

Unwesentliche Abweichungen verhindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nachbesserung behoben. Bei berechtigten Mängeln erhält JumbMedia eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung. Scheitert diese trotz angemessener Versuche, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Teilabnahmen sind zulässig, wenn selbstständig nutzbare Projektabschnitte vereinbart wurden. Produktivsetzung, Veröffentlichung oder bestimmungsgemäße Nutzung kann als Abnahmeindiz gelten, ersetzt jedoch bei bekannten wesentlichen Mängeln keine sachgerechte Prüfung.

19. Qualitätsversprechen und Kulanz

Unser Ziel ist ein fachlich hochwertiges und für den vereinbarten Zweck geeignetes Ergebnis. Bei Design- und Entwicklungsleistungen sind die im Angebot genannten Entwurfs- und Korrekturrunden enthalten. Feedback wird strukturiert geprüft und innerhalb des vereinbarten Rahmens umgesetzt.

Eine Zufriedenheits-, Umsatz-, Ranking-, Reichweiten- oder Erfolgs­garantie besteht nur, wenn sie im Angebot konkret mit Voraussetzungen, Messmethode, Zeitraum und Rechtsfolge beschrieben ist. Allgemeine Aussagen über Erfahrung, Referenzen oder Zielsetzungen sind keine Garantie.

Unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten kann JumbMedia im Einzelfall zusätzliche Anpassungen oder eine wirtschaftliche Lösung aus Kulanz anbieten. Eine Kulanzleistung begründet keinen Anspruch für andere Projekte und schränkt bestehende Rechte des Kunden nicht ein.

20. Vergütung, Fremdkosten und Mediabudget

Vergütung, Währung, Zahlungsplan und Abrechnungsmodell ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich anwendbarer Steuern. Bank-, Wechselkurs- und grenzüberschreitende Zahlungsgebühren trägt jede Partei für ihre eigene Zahlungsseite, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Fremdkosten wie Werbebudgets, Medien, Domains, Hosting, Lizenzen, Stockmaterial, Versand, Produktion, Reisekosten oder Plattformgebühren sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich sagt. Vorhersehbare Fremdkosten werden vor Beauftragung transparent ausgewiesen oder freigegeben.

Bei projektbezogener Vergütung können angemessene Abschläge nach Projektfortschritt vereinbart werden. Bei laufender Betreuung wird monatlich im Voraus oder wie im Angebot festgelegt abgerechnet. Zeitbasierte Leistungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gelten die im Angebot genannten Stunden- oder Tagessätze und Abrechnungseinheiten. Auf Wunsch erhält der Kunde eine nachvollziehbare Leistungsübersicht. Ein vereinbartes Stundenkontingent oder Kostenlimit darf ohne vorherige Freigabe nicht überschritten werden; sobald absehbar ist, dass es nicht ausreicht, informiert JumbMedia rechtzeitig über Ursache, Restbudget und Handlungsoptionen.

JumbMedia darf die Leistung bei fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen nach vorheriger Erinnerung und angemessener Nachfrist pausieren. Kritische Sicherungs- und Übergabemaßnahmen werden dabei nicht ohne sachlichen Grund unterlassen.

21. Rechnung, Fälligkeit und faire Klärung bei Verzug

Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Frist fällig, regelmäßig innerhalb von sieben Kalendertagen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind möglichst innerhalb von zehn Werktagen nachvollziehbar mitzuteilen; gesetzliche Einwendungen bleiben unberührt.

Bei ausbleibender Zahlung senden wir grundsätzlich zunächst eine Zahlungserinnerung und bieten eine kurze persönliche Klärung an. Bleibt eine unbestrittene Forderung trotz angemessener Nachfrist offen, können gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Rechtsverfolgungskosten verlangt werden.

Eine Übergabe an Inkasso oder rechtliche Vertretung erfolgt regelmäßig erst nach erfolgloser Erinnerung und Klärungsmöglichkeit. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, sofern seine Gegenforderung nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

22. Marketing auf Beteiligungs- oder Provisionsbasis

Ein erfolgsabhängiges Modell gilt nur, wenn es im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Einzelvertrag bezeichnet die wirtschaftliche Zielgröße, den Provisionssatz, die Laufzeit, die Datenquellen, den Attributionszeitraum, berücksichtigte Kanäle und den Abrechnungsrhythmus. Ohne diese Festlegung besteht kein Provisionsanspruch.

Als Bemessungsgrundlage kann Umsatz, Mehrumsatz, Deckungsbeitrag, Gewinn, qualifizierter Lead, Termin, Abschluss oder eine andere objektiv prüfbare Größe vereinbart werden. „Gewinn“ oder „Mehrumsatz“ wird nicht einseitig von JumbMedia definiert. Die konkrete Berechnung einschließlich Ausgangswert und Vergleichszeitraum steht im Angebot.

Soweit nicht anders vereinbart, werden von einer umsatzbezogenen Grundlage Umsatzsteuer, nachweisliche Stornos, Rückerstattungen und Retouren abgezogen. Werbebudget, Versand, Einkaufskosten, Rabatte, Zahlungsgebühren und sonstige Kosten werden nur dann abgezogen, wenn das gewählte Modell und das Angebot dies vorsehen.

Bestandskunden, organische Umsätze, Direktzugriffe, Marktplatzumsätze, Affiliate-Verkäufe, wiederkehrende Käufe und Cross-Channel-Effekte werden nach der vereinbarten Attribution behandelt. Fehlt eine eindeutige Zuordnung, entsteht nicht automatisch ein Anspruch zugunsten einer Partei; beide Seiten klären die Daten anhand der vereinbarten Quellen.

Ein einmaliges Setup, technische Implementierungen und erforderliche Fremdkosten können neben einer Erfolgsvergütung vereinbart werden. Diese Beträge müssen im Angebot klar als feste Kosten ausgewiesen sein. Das Beteiligungsmodell darf nicht durch versteckte Pauschalen ersetzt werden.

  • maßgebliche Datenquellen und ihre Priorität, etwa Shop, CRM, Zahlungsanbieter und Werbeplattform
  • Attributionsfenster, Kanalzuordnung, Retourenzeitraum und Umgang mit nachträglichen Korrekturen
  • Zugriffs-, Reporting- und beiderseitige Prüfungsrechte
  • Abrechnungsfrist, Rechnungsprüfung und Verfahren bei sachlichen Einwendungen
  • Nachlauf für nachweislich während der Vertragszeit entstandene Abschlüsse

23. Tracking, Reporting und Messausfälle

Beide Parteien wirken an einer nachvollziehbaren Messung mit. Der Kunde erhält Zugang zu den vereinbarten Reportings und kann sachliche Rückfragen stellen. JumbMedia legt verwendete Datenquellen, wesentliche Filter und bekannte Messgrenzen transparent offen.

Kein Tracking ist vollständig. Cookie-Beschränkungen, Consent-Entscheidungen, Browser-Schutz, Plattformmodellierungen, verzögerte Reports und Cross-Device-Nutzung können Abweichungen verursachen. Modellierte Werte werden als solche gekennzeichnet.

Bei einem unverschuldeten Tracking-Ausfall wird die Provision nicht automatisch auf Basis früherer Spitzenwerte fortgeschrieben. Die Parteien prüfen Ersatzdaten und vereinbaren eine angemessene, dokumentierte Schätzung. Ist keine belastbare Einigung möglich, wird nur der eindeutig nachweisbare Anteil abgerechnet.

Manipuliert eine Partei vorsätzlich relevante Daten, verweigert vereinbarte Einsicht oder deaktiviert Tracking ohne sachlichen Grund, kann die andere Partei eine angemessene Frist zur Wiederherstellung setzen. Weitergehende Rechte bestehen erst nach erfolglosem Ablauf oder bei schwerwiegendem Vertrauensbruch.

24. Werbekonten, Plattformen und Kampagnen

Kampagnen werden innerhalb der freigegebenen Budgets und Zielsetzungen betreut. Erhebliche Budgetänderungen bedürfen einer dokumentierten Freigabe. JumbMedia kontrolliert Kampagnen mit der vereinbarten Frequenz, reagiert auf erkennbare Fehlentwicklungen und berichtet wesentliche Ereignisse.

Meta, Google, LinkedIn, TikTok, OpenAI und andere Plattformen handeln eigenständig. Freigaben, Ablehnungen, Sperrungen, Reichweiten, Auktionen, Preise und technische Änderungen liegen teilweise außerhalb unseres Einflusses. Wir schulden fachgerechte Betreuung und angemessene Unterstützung, nicht die Entscheidung der Plattform.

Für SEO und GEO gelten dieselben Grundsätze: Rankings, Indexierung, Darstellung in Suchmaschinen und Nennungen oder Quellenangaben in KI-gestützten Antwortsystemen hängen von unabhängigen Anbietern, Algorithmen, Datenständen und redaktionellen Entscheidungen ab. Geschuldet sind die vereinbarten fachgerechten Maßnahmen, Dokumentation und Reaktion auf erkennbare technische Hindernisse, nicht eine bestimmte Position, Aufnahme oder dauerhafte Sichtbarkeit.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsmodells, seiner Produkte, Preise, Versprechen und bereitgestellten Inhalte verantwortlich. JumbMedia bleibt für eigene Kampagneneinstellungen, eigene Inhalte und die sorgfältige Umsetzung der übernommenen Aufgaben verantwortlich.

25. Technischer Betrieb, Support und KI-Risiken

Bei Websites und Software ergibt sich der Funktionsumfang aus der Leistungsbeschreibung. Unterstützte Browser, Geräte, Schnittstellen, Hosting, Wartung, Reaktionszeiten und Übergabeform werden dort festgelegt. Änderungen an Drittanbieter-Schnittstellen nach Abnahme können Zusatzaufwand verursachen.

Automatisierungen werden anhand definierter Eingaben, Auslöser und Zielsysteme eingerichtet. Der Kunde prüft fachliche Regeln und Ergebnisse vor produktivem Einsatz. Für sensible oder irreversible Vorgänge werden angemessene Freigabe-, Protokoll- oder Kontrollschritte vereinbart.

KI-gestützte Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration unvollständig oder fehlerhaft sein. JumbMedia richtet vereinbarte Qualitätskontrollen ein; der Kunde bleibt für die abschließende fachliche Prüfung verantwortlich, soweit eine solche Prüfung nach dem Einsatzzweck erforderlich und vereinbart ist.

Wartung, Sicherheitsupdates, Backups und laufende Überwachung sind nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des Vertrags sind. Bei von JumbMedia verwaltetem Betrieb werden erkannte kritische Störungen nach der vereinbarten Priorität bearbeitet.

Verfügbarkeit, Supportzeiten, Reaktions- und Wiederherstellungsziele, Wartungsfenster, Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsdauer und Wiederanlaufverfahren gelten nur in dem Umfang, in dem sie im Angebot oder in einer Service-Level-Vereinbarung festgelegt sind. Fehlt eine besondere Service-Level-Vereinbarung, besteht keine garantierte ununterbrochene Verfügbarkeit; dringende sicherheits- oder betriebsrelevante Meldungen werden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten priorisiert geprüft.

Bei mehrjährigem Betrieb können Preisänderungen von Hosting-, Lizenz-, Plattform- und Schnittstellenanbietern weitergegeben werden, wenn JumbMedia sie nicht beeinflussen kann, sie vor Wirksamwerden transparent nachweist und dem Kunden eine zumutbare Alternative oder bei wesentlicher Mehrbelastung ein Kündigungsrecht für den betroffenen Leistungsteil einräumt.

26. Nutzungsrechte, Quellmaterial und Drittanbieter

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Recht zur vertragsgemäßen geschäftlichen Nutzung.

Vorhandene Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, generische Module, Know-how und interne Werkzeuge verbleiben bei JumbMedia. Der Kunde erhält daran die für den Betrieb des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte. Open-Source- und Drittanbieterbestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

Rohdateien, offene Produktionsdateien, Quellmaterial und Quellcode werden übergeben, wenn dies vereinbart oder für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Zugangsdaten und kundeneigene Assets werden bei Projektende geordnet herausgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Werden Domains, Konten oder Lizenzen ausnahmsweise durch JumbMedia für den Kunden registriert, wird die wirtschaftliche Zuordnung dokumentiert. Auf Verlangen und spätestens bei Vertragsende unterstützt JumbMedia nach Begleichung offener, unbestrittener Beträge die Übertragung auf den Kunden; unvermeidbare Providergebühren und zusätzlicher, vorab angekündigter Migrationsaufwand können gesondert berechnet werden.

Bei Foto-, Video- und Audioproduktionen regelt das Angebot insbesondere Nutzungszweck, Medien, Gebiet und Dauer. JumbMedia klärt die Rechte an selbst beauftragten Mitwirkenden und von JumbMedia beschafftem Material im vereinbarten Umfang. Der Kunde sichert die erforderlichen Rechte und Einwilligungen an von ihm bereitgestellten Personen, Orten, Marken, Musikstücken und sonstigen Inhalten zu und informiert über bestehende Beschränkungen.

JumbMedia kann Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mit Werkzeugen künstlicher Intelligenz erstellen, insbesondere Bilder, Grafiken, Texte, Videos und Code. Solche KI-generierten Inhalte werden sorgfältig ausgewählt und geprüft; der Kunde erhält daran die vereinbarten Nutzungsrechte im rechtlich zulässigen Umfang. Auf eigenen Websites und in eigenen Werbemitteln von JumbMedia können ebenfalls KI-generierte Bilder und Darstellungen eingesetzt werden; diese dienen der Veranschaulichung und stellen keine realen Personen, Kunden oder Projekte dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

27. Referenzen, Logos und Case Studies

JumbMedia darf die Geschäftsbeziehung allgemein in einer Kundenliste nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht und keine Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen. Eine hervorgehobene Nutzung von Logo, Testimonial, nicht öffentlichen Ergebnissen, Screenshots oder detaillierten Case Studies erfolgt nur nach transparenter Abstimmung oder auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Der Kunde kann einer künftigen Referenznutzung jederzeit ohne Begründung in Textform widersprechen. Nach Eingang entfernen wir betroffene Inhalte innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus kontrollierten digitalen Kanälen. Bereits gedruckte Materialien werden nicht neu aufgelegt; gesetzliche Archivierungen bleiben unberührt.

Personenbezogene Daten, vertrauliche Kennzahlen und Geschäftsgeheimnisse werden ohne gesonderte Rechtsgrundlage nicht veröffentlicht. Anonymisierte oder aggregierte Erfahrungswerte dürfen verwendet werden, wenn kein Rückschluss auf den Kunden möglich ist.

28. Datenschutz, CRM und werbliche Kommunikation

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit JumbMedia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Rollen und Verantwortlichkeiten richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung, nicht allein nach einer Bezeichnung im Vertrag.

Bei einem Widerspruch zwischen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und dem übrigen Vertrag hat die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für datenschutzrechtliche Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und Betroffenenrechte Vorrang. Kundendaten oder vertrauliche Inhalte werden nicht allein aufgrund dieser AGB für das Training allgemein verfügbarer KI-Modelle freigegeben; eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten dokumentierten Grundlage.

Eine Einwilligung von Interessenten oder Endkunden in Werbung, Tracking, WhatsApp, SMS, E-Mail, Customer Matching oder ähnliche Zwecke entsteht nicht allein durch diese AGB, eine Beauftragung oder das bloße Ausfüllen eines Formulars. Erforderliche Einwilligungen müssen gesondert, freiwillig, informiert, nachweisbar und widerruflich eingeholt werden.

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Weisungen verantwortlich. JumbMedia ist für die Rechtmäßigkeit eigener Verarbeitungen und die sorgfältige technische Umsetzung verantwortlich. Eine Freistellung gilt nur, soweit ein Anspruch auf einem von der jeweils anderen Partei zu vertretenden Pflichtverstoß beruht; eigene gesetzliche Verantwortung bleibt unberührt.

Einzelheiten zu Websitebesuchern und eigenen Interessenten stehen in der Datenschutzerklärung. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

29. Vertraulichkeit und Informationssicherheit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und strategische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den Vertrag. Die Verpflichtung gilt auch für Mitarbeitende und eingesetzte Dienstleister.

Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingender Vorschriften offenzulegen sind. Vor einer rechtlich erforderlichen Offenlegung wird die andere Partei soweit zulässig informiert.

JumbMedia setzt angemessene organisatorische und technische Schutzmaßnahmen ein. Der Kunde schützt eigene Konten, aktiviert verfügbare Mehrfaktor-Authentifizierung und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Beide Seiten unterstützen sich bei der Begrenzung möglicher Schäden.

30. Laufzeit, Kündigung und geordnete Übergabe

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt bei laufenden Leistungen eine Regelung, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Projektverträge enden mit vollständiger Leistung und Abrechnung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn Abhilfe unzumutbar ist, eine schwerwiegende Sicherheitsverletzung vorliegt oder die Fortsetzung das Vertrauen nachhaltig zerstört.

Bei Vertragsende rechnet JumbMedia erbrachte Leistungen, verbindlich eingegangene Fremdkosten und freigegebene Zusatzleistungen nachvollziehbar ab. Nicht erbrachte, bereits bezahlte Leistungen werden erstattet. Der Kunde erhält nach Zahlung offener, unbestrittener Beträge die vereinbarten Arbeitsergebnisse und kontrollierbaren Zugänge in einem angemessenen Übergabeprozess.

Die Übergabe umfasst, soweit vorhanden und vertraglich geschuldet, Exporte in verfügbaren Standardformaten, Repository- oder Administrationszugänge, technische Kurzdokumentation sowie eine Aufstellung fortbestehender Drittanbieterverträge. Zusätzliche Migration, Schulung oder Zusammenarbeit mit einem Nachfolgedienstleister wird nach vorheriger Aufwandsschätzung vergütet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten ist. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen und vereinbarte Löschpflichten bleiben unberührt.

Bei erfolgsabhängigen Modellen kann ein im Angebot definierter Nachlauf gelten, jedoch nur für nachweislich während der Vertragszeit angebahnte und innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeschlossene Vorgänge. Abrechnung und Prüfungsrechte gelten auch für diesen Nachlauf.

31. Haftung und ausgewogene Risikoverteilung

JumbMedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, ausdrücklich übernommenen Garantien und soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

Keine Partei haftet für Umstände außerhalb ihres beherrschbaren Bereichs, soweit sie angemessene Vorsorge getroffen und die andere Partei informiert hat. Dazu können Plattformausfälle, behördliche Maßnahmen, Netzstörungen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Naturereignisse oder internationale Sanktionen gehören.

Dauert ein solches Ereignis länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage und verhindert es einen wesentlichen Teil der Leistung, stimmen die Parteien zunächst einen angepassten Leistungs- und Terminplan ab. Ist eine Fortsetzung auch danach unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform beenden. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nicht stornierbare, freigegebene Fremdkosten bleiben abrechenbar.

Haftungsbeschränkungen gelten wechselseitig zugunsten eingesetzter Personen. Sie gelten nicht, soweit sie nach dem anwendbaren Recht unzulässig sind. Mitverschulden, unterlassene Datensicherung und verspätete Schadensminderung werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.

32. Internationale Zusammenarbeit, Export und Steuern

Bei grenzüberschreitenden Projekten wirken beide Parteien an erforderlichen Steuer-, Export-, Sanktions- und Dokumentationspflichten mit. Der Kunde teilt seinen Unternehmenssitz, seine Steuerregistrierung und erforderliche Nachweise korrekt mit.

Jede Partei versichert nach bestem Wissen, dass sie weder selbst noch durch die konkrete Leistung gegen anwendbare Embargo- oder Sanktionsvorschriften verstößt. Wird eine Leistung nach Vertragsschluss rechtlich verboten oder entsteht ein begründetes Sanktionsrisiko, darf sie bis zur Klärung ausgesetzt werden. Ist eine rechtmäßige Durchführung dauerhaft unmöglich, kann der betroffene Leistungsteil beendet werden; bereits erbrachte Leistungen werden transparent abgerechnet.

Jede Partei ist für ihre eigenen Ertragsteuern verantwortlich. Quellensteuern und umsatzsteuerliche Behandlung richten sich nach zwingendem Recht und dem Einzelvertrag. Müssen gesetzlich Beträge einbehalten werden, stellt der Kunde geeignete Nachweise zur Verfügung.

Leistungen werden grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache erbracht. Bei Übersetzungen geht die ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Sprachfassung vor. Lokale zwingende Vorschriften bleiben unberührt, soweit sie auf den konkreten B2B-Vertrag zwingend anwendbar sind.

33. Beanstandungen und partnerschaftliche Streitlösung

Beanstandungen sollen zunächst an den verantwortlichen Projektkontakt oder an info@jumbmedia.com gerichtet werden. Beide Parteien benennen den Sachverhalt, die betroffene Leistung und eine gewünschte Lösung und versuchen innerhalb von zehn Werktagen eine operative Klärung.

Bleibt die Klärung erfolglos, wird die Angelegenheit an eine entscheidungsbefugte Person beider Seiten eskaliert. Vor einem Gerichtsverfahren prüfen die Parteien eine vertrauliche Mediation, sofern dies wegen Dringlichkeit, Verjährung oder Sicherungsmaßnahmen nicht unzumutbar ist.

Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gelten, enthält dieser Vertrag keinen Verbraucherhinweis auf diese nicht mehr verfügbare Plattform.

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit der Einzelvertrag keine zulässige abweichende Rechtswahl enthält, gilt das Recht am Sitz der im Angebot benannten Vertragsgesellschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist eine der beiden Dubai-Gesellschaften Vertragspartei, gilt das an ihrem Sitz anwendbare Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Ist eine vollständig ausgewiesene deutsche Gesellschaft Vertragspartei, gilt deutsches Recht. Zwingende Vorschriften, die unabhängig von einer Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt.

Für Kaufleute und Unternehmen ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der im Einzelvertrag benannten Vertragsgesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand; bei einer Dubai-Gesellschaft ist dies Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. JumbMedia darf Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Die Parteien können im Einzelvertrag einen anderen Gerichtsstand oder ein Schiedsverfahren vereinbaren.

Diese Regelung soll keine Partei an der Beantragung dringender einstweiliger Schutzmaßnahmen bei einem zuständigen Gericht hindern.

35. Höhere Gewalt, Sanktionen und Zahlungswege

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei befreien diese für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Embargos, behördliche Anordnungen, Epidemien, großflächige Strom-, Netz- oder Rechenzentrumsausfälle, Streiks sowie unvorhersehbare Ausfälle wesentlicher Plattformen und KI-Dienste.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über Ursache, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen und unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Minderung. Fällige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt geschuldet; laufende Pauschalen werden für den Zeitraum einer vollständigen Leistungsunterbrechung anteilig ausgesetzt.

Dauert die Störung länger als sechzig Tage an, darf jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erstellte Arbeitsergebnisse werden nach Ausgleich der offenen Vergütung übergeben.

Beide Parteien sichern zu, geltende Export-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. Ergibt eine Prüfung, dass eine Leistung, ein Zahlungsweg oder eine beteiligte Person sanktionsrechtlich unzulässig ist, ruht die betroffene Leistung, bis die Zulässigkeit geklärt ist. Zahlungen erfolgen über reguläre Bankwege der benannten Vertragsgesellschaft; abweichende Zahlungswege bedürfen der vorherigen Bestätigung in Textform.

36. Teams, Unterauftragnehmer und Abwerbeverbot

JumbMedia darf zur Leistungserbringung qualifizierte Unterauftragnehmer, Freelancer und spezialisierte Dienstleister einsetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt vollständig bei der im Einzelvertrag benannten Vertragsgesellschaft. Auf Wunsch nennt JumbMedia die wesentlichen eingesetzten Dienstleisterkategorien.

Die Zuordnung konkreter Personen ist kein Vertragsinhalt. JumbMedia sichert jedoch zu, bei einem Wechsel eine gleichwertige Qualifikation und eine geordnete Einarbeitung sicherzustellen, sodass Projektstand, Zugänge und Wissen erhalten bleiben.

Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine für das Projekt tätigen Mitarbeitenden, Freelancer oder Partner der anderen Seite gezielt abzuwerben. Öffentliche Stellenausschreibungen und Initiativbewerbungen ohne gezielte Ansprache bleiben zulässig. Bei einem schuldhaften Verstoß gilt eine angemessene, im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe als vereinbart.

37. Preisanpassung und Kostenentwicklung

Vereinbarte Preise gelten für die im Angebot genannte Laufzeit fest. Bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Betreuungsverträgen darf JumbMedia die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen, um nachweisbare Kostensteigerungen bei Personal, Lizenzen, Infrastruktur oder KI-Diensten auszugleichen.

Eine Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform angekündigt und begründet. Übersteigt sie fünf Prozent der bisherigen laufenden Vergütung, darf der Kunde den betroffenen Vertragsteil zum Wirksamkeitsdatum außerordentlich in Textform kündigen. Widerspricht der Kunde nicht und nutzt er die Leistung weiter, gilt die Anpassung als angenommen.

Durchlaufende Fremdkosten wie Mediabudgets, Lizenzen, Domains, Hosting oder Stockmaterial werden in tatsächlicher Höhe weitergegeben. Preisänderungen Dritter sind keine Preisanpassung im Sinne dieser Klausel und werden transparent belegt.

38. Schlussbestimmungen und Kontakt

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form individuell vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon wirksam. Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragen werden; die Zustimmung darf bei einer Übertragung innerhalb der Unternehmensgruppe oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge nicht unbillig verweigert werden.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Anstelle einer automatischen wirtschaftlichen Ersatzfiktion gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden eine transparente, dem Vertragszweck möglichst nahekommende zulässige Regelung vereinbaren.

Kontakt für Vertragsfragen: JUMBMEDIA DESIGN STUDIO - FZCO beziehungsweise JUMBMEDIA GROWTH STUDIO - FZCO, Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate; E-Mail info@jumbmedia.com; Telefon und WhatsApp +49 162 7817020. Die jeweils aktuellen Pflicht-, Register- und Vertretungsangaben stehen ergänzend im Impressum; für die Vertragspartei bleibt die Bezeichnung im Einzelvertrag maßgeblich.

Hinweis zur Verwendung: Diese Fassung wurde auf Transparenz und eine ausgewogene internationale B2B-Zusammenarbeit ausgerichtet. Individuelle Angebote gehen vor. Wegen der grenzüberschreitenden Struktur und erfolgsabhängigen Vergütungsmodelle sollte die Fassung vor verbindlicher Verwendung durch eine auf internationales Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei geprüft werden.